Fahrgastbeförderung & Busführerschein (Klasse D)

Augenärztliche Gutachten für Berufsfahrer

Wer beruflich Fahrgäste befördert – ob im Bus, Taxi, Krankenwagen oder Chauffeurdienst – trägt besondere Verantwortung für die Sicherheit anderer. Deshalb ist neben dem regulären Führerschein ein augenärztliches Gutachten gesetzlich vorgeschrieben.

Was wird untersucht?

Im Rahmen der Untersuchung prüfen wir alle für die sichere Personenbeförderung relevanten Sehfunktionen, darunter:

  • Zentrale Tagessehschärfe
  • Gesichtsfeld
  • Stereosehen
  • Augenstellung & Beweglichkeit
  • Dämmerungssehen & Blendempfindlichkeit
  • Farbensehen
  • Untersuchung der Augenlinse und des Augenhintergrunds

Kosten: 150 €
(Privatleistung, Abrechnung nach GOÄ)

Verlängerung alle 5 Jahre

Das Gutachten ist alle fünf Jahre erforderlich, um die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu verlängern. Es dient ausschließlich der Beurteilung Ihrer aktuellen Fahrtüchtigkeit – nicht der Vorsorge von Augenerkrankungen. Wir empfehlen Berufsfahrer*innen zusätzlich unsere Glaukom- und Netzhaut-Vorsorgeuntersuchungen.