In Berufen mit hoher Verantwortung – sei es für andere oder für sich selbst – ist ein gutes Sehvermögen unverzichtbar. Wir erstellen individuelle augenärztliche Gutachten für verschiedene Berufsgruppen, selbstverständlich gemäß den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben. Diese Gutachten sind kostenpflichtig; die Kostenhöhe richtet sich nach den jeweiligen Anforderungen der Dienststelle.
Polizeivollzugsdienst
Bewerber*innen für den Polizeidienst müssen im Rahmen der polizeiärztlichen Untersuchung ein augenärztliches Gutachten vorlegen. Dieses bescheinigt die erforderliche Sehschärfe und weitere Sehfunktionen, die je nach Bundesland unterschiedlich festgelegt sind.
Feuerwehr
Feuerwehrkräfte unterliegen speziellen arbeitsmedizinischen Untersuchungen. Dabei werden Sehschärfe, Farbsehen, Gesichtsfeld und Dämmerungssehen überprüft. Besonders bei Atemschutzträger*innen (G26.3) gelten hohe Anforderungen – die Sehhilfe muss unter der Maske tragbar sein.
Bundeswehr
Auch bei der Eignungsprüfung für die Bundeswehr gehört die augenärztliche Untersuchung fest dazu. Starke Sehfehler, mangelndes räumliches Sehen oder Farbsehschwächen können – je nach Einsatzgebiet – zum Ausschluss führen.